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Tipps der Verbraucherzentralen für junge
Menschen: „Laura zieht aus“
Start ins Berufsleben und eigene Wohnung: Laura, eine fiktive 18-Jährige, muss vieles regeln, was bisher ihre Eltern für sie gemacht haben. Unter dem Stichwort „Laura zieht aus“ haben die Verbraucherzentralen Hinweise für junge Menschen wie Dich zusammengefasst. Da geht es um Wohnungssuche und Mietvertrag, Stromanbieter, Girokonto und Versicherungen.
Eines der wichtigsten Probleme: Wie kommt ein junger Mensch an eine eigene Wohnung? Zeitungsanzeigen und Immobilienportale, aber auch Schwarze Bretter an der Uni oder Facebook-Accounts können Orte sein, um eine Bleibe zu finden. Wenn Du eine Wohnung hast, musst Du Dich an der neuen Adresse anmelden, außerdem Verträge über Strom, Internet, Telefon und TV abschließen. Wenn Du eine Ausbildungsförderung wie BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommst, musst Du keine Rundfunkgebühren bezahlen. Du musst aber entsprechende Belege im Amt einreichen.
Im Portal der Verbraucherzentralen erfährst Du außerdem, was Du bei der Eröffnung eines Girokontos beachten musst und welche Kostenfallen beim Abschluss eines Handyvertrags drohen. Viele Unternehmen werben mit günstigen Angeboten für Auszubildende oder Studierende, etwa Fitnessstudios. Aber es ist wichtig, sich die genauen Bedingungen im Kleingedruckten durchzulesen. Immerhin: Lange Vertragslaufzeiten ohne Kündigungsmöglichkeit gibt es für Neuverträge inzwischen nicht mehr.
Vom Konsum auf Pump sollten Auszubildende die Finger lassen, raten die Verbraucherzentralen. Das gilt auch, wenn eine Null-Prozent-Finanzierung versprochen wird. Von der Ausbildungsvergütung lassen sich Kreditraten kaum zurückzahlen und wirklich kostenlos ist die Finanzierung meist nicht, weil sich etwa Gebühren für Bearbeitung und Kontoführung im Kleingedruckten verbergen. Wenn das Geld knapp ist, führst Du am besten genau Buch über Einnahmen und Ausgaben. Steht am Ende des Monats ein Minus, hilft es nur, bei den Ausgaben zu kürzen.