
Floristik-Ausbildung setzt auf Nachhaltigkeit
Kreativität und Gestaltungsvermögen sind vielleicht die wichtigsten eigenen Fähigkeiten, die Dir bei einer Ausbildung zur Floristin oder zum Floristen einfallen würden. Markus Bretschneider, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), kann die Wichtigkeit solcher Kompetenzen nur bestätigen. Aber in der neuen Ausbildungsordnung in diesem Berufsfeld, die im Spätsommer dieses Jahres wirksam gewordenen ist, würden auch „Themen der Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle“ spielen.
Unter welchen Bedingungen werden Pflanzen produziert?
Wenn beispielsweise von Herkunftsregionen der Blumen und Pflanzen gesprochen wird, geht es auch um ökologische und soziale Fragen. „Wo kommen Pflanzen her und unter welchen Bedingungen wurden sie produziert?“ Solche Fragen würden immer wichtiger, wie Markus Bretschneider erklärt. Nachhaltigkeit bezieht sich aber auch auf den Umgang mit Verpackungen, die bei floristischen Tisch-, Hochzeits-, Trauer-, oder Raumgestaltungen üblich sind.
Es geht um Pflege und Schutz der Pflanzen
Gemeinsam mit Sachverständigen der Sozialpartner, den zuständigen Bundesministerien und den Ländern hat das BIBB im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung in der Floristik modernisiert. Nachhaltigkeit dürfte in der Ausbildung nun auch hinsichtlich „der Pflege und des Schutzes von Pflanzen“ eine größere Rolle spielen, erwartet Anke Gundlach, Ausbildungsberaterin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK Cottbus). Dabei geht es etwa darum, wie Pflanzen angesichts des Klimawandels versorgt und gepflegt werden müssen.
Die Prüfungen ändern sich
Anpassungsbedarf in der neuen Ausbildungsordnung erforderten auch Themen der Digitalisierung. Hier drehe es sich unter anderem um mögliche Visualisierungen von floristischen Arrangements, etwa für Feierlichkeiten wie Hochzeiten, schildert Markus Bretschneider vom BIBB. Außerdem gebe es neue Zahlungs- und Kassensysteme, auf die man sich in der Branche einstellen muss.
Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Gestreckte Abschlussprüfung, die auch bei anderen Ausbildungsberufen eingeführt wurde. Statt der bislang üblichen Zwischenprüfung gibt es nach 18 Monaten nun eine Teilprüfung, die bereits 20 Prozent der Gesamtbewertung des Abschlusses der Ausbildung ausmacht.
Text: Gerald Dietz